Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tagesmitgliedschaft
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für den Erwerb einer Tagesmitgliedschaft beim Paragleit- und Drachenflugverein Landeck, ZVR-Zahl 858647708, Hauptstraße 3a, 6464 Tarrenz, E-Mail kontakt@venetflieger.at (im Folgenden „Verein") über https://club.venetflieger.at/tagesmitgliedschaft.
(2) Abweichende Bedingungen des Erwerbers gelten nicht.
§ 2 Gegenstand — Mitgliedschaft, keine Eintrittskarte
(1) Gegenstand ist der Erwerb einer befristeten außerordentlichen Mitgliedschaft im Verein für den gewählten Zeitraum. Es handelt sich nicht um den Kauf einer Eintrittskarte oder eines Nutzungstickets.
(2) Die Tagesmitgliedschaft vermittelt für ihre Dauer die Rechte, die die Vereinsstatuten außerordentlichen Mitgliedern einräumen — insbesondere die Nutzung der vom Verein betreuten Einrichtungen und Flugsportanlagen im Gebiet des Venet. Sie vermittelt kein Stimmrecht in der Generalversammlung, kein passives Wahlrecht und keine sonstigen Mitwirkungsrechte.
(3) Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar. Für jede fliegende Person ist eine eigene Tagesmitgliedschaft erforderlich.
§ 3 Umfang der Mitgliedschaft — und was nicht dazugehört
(1) Umfasst sind die Mitgliedsrechte nach § 2 im Rahmen der Statuten und der Platzordnung des Vereins.
(2) Nicht umfasst sind insbesondere:
- die Benützung von Seilbahnen und Liften, insbesondere der Venetbahn — diese sind gesondert beim jeweiligen Betreiber zu bezahlen,
- die Benützung fremder Anlagen und Grundstücke, die nicht vom Verein betreut werden,
- Flugschulung, Einweisung, Ausbildung oder Begleitung jeder Art,
- Flugaufsicht, Wetterberatung oder Beurteilung der Flugtauglichkeit,
- Bergung, Rettung, Abholung oder Rücktransport.
(3) Die Mitgliedschaft ersetzt weder eine gültige Flugberechtigung noch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (§ 4).
(4) Die vom Verein betreuten Anlagen werden in dem Zustand zur Verfügung gestellt, in dem sie sich befinden. Ein Anspruch auf Benutzbarkeit an einem bestimmten Tag, auf bestimmte Platzverhältnisse oder auf Hindernisfreiheit besteht nicht.
§ 4 Voraussetzungen auf Seiten des Mitglieds
(1) Jede fliegende Person muss über eine gültige Berechtigung zur Ausübung des Hänge- oder Paragleitfluges verfügen und diese auf Verlangen nachweisen können.
(2) Jede fliegende Person muss über eine aufrechte Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeughalter im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang verfügen.
(3) Fehlt eine dieser Voraussetzungen, besteht keine Nutzungsberechtigung — auch dann nicht, wenn eine Tagesmitgliedschaft erworben und bezahlt wurde. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Zustandekommen, Beitrag und Zahlung
(1) Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars gibt die erwerbende Person ein verbindliches Angebot auf Begründung der Tagesmitgliedschaft ab. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung und der Übermittlung des Mitgliedschaftsnachweises per E-Mail zustande.
(2) Der Beitrag beträgt 5,00 Euro je Person und Tag. Der Gesamtbetrag wird im Formular vor dem Absenden ausgewiesen. Pro Bestellung sind bis zu 6 Personen und bis zu 14 Tage möglich, der Beginn darf bis zu 365 Tage in der Zukunft liegen.
(3) Die Zahlung wird über Mollie B.V. abgewickelt. Zahlungsdaten werden ausschließlich dort eingegeben; der Verein erhält keine Kartendaten. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Mollie.
(4) Über den Beitrag wird ein Beleg gemäß § 132a BAO ausgestellt und gemeinsam mit dem Mitgliedschaftsnachweis per E-Mail übermittelt.
§ 6 Beginn, Ende, Rücktritt
(1) Die Tagesmitgliedschaft beginnt am gewählten ersten Gültigkeitstag und endet automatisch mit Ablauf des letzten Gültigkeitstages. Es bedarf keiner Kündigung, es entstehen keine Folgebeiträge und keine über den Zeitraum hinausreichenden Pflichten.
(2) Der Erwerb einer befristeten Vereinsmitgliedschaft ist kein Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG); ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht daher nicht. Selbst wenn das FAGG anwendbar wäre, ist das Rücktrittsrecht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen, weil die Leistung mit Freizeitbetätigungen im Zusammenhang steht und für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen ist.
(3) Keine Rückerstattung bei Nichtnutzung. Werden die Mitgliedsrechte im Gültigkeitszeitraum nicht in Anspruch genommen — insbesondere wegen Wetter, Sperre, persönlicher Verhinderung oder fehlender Voraussetzungen nach § 4 — bleibt der Beitrag geschuldet. Der Verein kann im Einzelfall aus Kulanz erstatten; ein Anspruch darauf besteht nicht.
§ 7 Nachweis und Kontrolle
(1) Nach Zahlung erhält die erwerbende Person je Person einen Mitgliedschaftsnachweis als PDF mit einem QR-Code.
(2) Der QR-Code führt auf eine öffentlich zugängliche Prüfseite. Dort sind ohne Anmeldung Name und Gültigkeitszeitraum sichtbar, damit die Platzkontrolle ohne Zugangsdaten prüfen kann. Pilotenschein-Nummer und Nationalität sind dort nicht öffentlich sichtbar. Mit dem Erwerb wird dieser Offenlegung zugestimmt; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Der Nachweis ist bei der Ausübung der Mitgliedsrechte mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
§ 8 Platzordnung und Ausschluss
(1) Die Platzordnung des Vereins sowie die Anweisungen der Vereinsorgane sind zu befolgen.
(2) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, bei Gefährdung anderer oder bei unrichtigen Angaben beim Erwerb kann der Verein die Tagesmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beenden und ein Platzverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Haftung
(1) Der Hänge- und Paragleitflug wird ausschließlich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung ausgeübt. Die Entscheidung über Start, Flug und Landung sowie die Beurteilung von Wetter, Gelände und eigenem Können liegt allein bei der fliegenden Person.
(2) Der Verein haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht, soweit zwingendes Recht — insbesondere das KSchG gegenüber Verbrauchern — entgegensteht.
(3) Der Verein übernimmt keine Haftung für die Benutzbarkeit der von ihm betreuten Anlagen an einem bestimmten Tag, für Sperren, für Zustand und Bewirtschaftung der Flächen oder für Handlungen Dritter.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung: https://www.venetflieger.at/verein/datenschutz/
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Für Klagen gegen Verbraucher ist das Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Beschäftigungsortes zuständig (§ 14 KSchG).
(3) Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht die Internet Ombudsstelle (https://ombudsstelle.at) zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.